Einstieg in Patente, Marken und Design

29. Mai 2018

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Um die eigene Innovation zu schützen, beantragen viele Gründer ein Patent. Darüber hinaus bieten im Hinblick auf die Konkurrenz eingetragene Markenrechte Unternehmensgründern eine gute Möglichkeit, um sich vor Kopien zu schützen. In einem Blogbeitrag haben wir euch bereits verraten, was ihr rund um das Thema Patente beachten müsst. Welchen Schutz ihr bei eurer Marke und dem Design beantragen könnt, verraten wir euch hier.

Grundsätzlich muss bei gewerblichen Schutzrechten zwischen zwei Arten unterschieden werden: den technischen und nichttechnischen Schutzrechten. Erstere greifen bei Gebrauchsmustern und Patenten, wohingegen Marken und Designs im nichttechnischen Bereich Schutz bieten. Diese können folgendermaßen in der Praxis voneinander unterschieden werden:

Gegenstände, verwendete Stoffe oder bestimmte Verfahrenstechniken werden durch das Patent geschützt, die industrielle Formgestaltung hingegen durch das Design. Die Marke kennzeichnet die Ware oder die Dienstleistung – das kann beispielsweise das aufgedruckte Logo sein.

Marke ist nicht gleich Marke

Viele verbinden mit Marken oft das Logo des jeweiligen Produkts oder der Dienstleistung. Das ist aber nicht ganz richtig, denn Marken verstecken sich auch hinter ganz anderen Bereichen. So gibt es beispielsweise Wortmarken, wie den Goldbären von Haribo. Bei der Wortmarke handelt es sich also um die Bezeichnung für eine Markenform. Als Wortmarke können auch Abkürzungen, Namen oder die Bezeichnung einer Domain registriert werden.

Bildmarken spiegeln hingegen meistens das Logo wider. Ein Mix aus beidem ist die Wort-Bildmarke. Ein Schriftzug in Kombination mit einer Bildmarke erhöht den Wiedererkennungswert. Aber auch hinter geschützten Melodien (wie beispielsweise Jingles), die einem nicht mehr aus dem Kopf gehen, steckt eine Marke.

Bevor ihr eure Marke anmeldet, solltet ihr vorher immer genau prüfen, ob sie bereits bestehenden Marken ähnelt. Das Amt prüft das vor der offiziellen Eintragung nämlich nicht! Deshalb ist es umso wichtiger, dass ihr vorab gründlich recherchiert. Marken dürfen nämlich nicht verwechselbar sein, das heißt, die Recherche muss klanglich, schriftbildlich oder sinngemäß ähnliche Marken umfassen.

Wir empfehlen folgende Portale für die Suche: Das Register des Deutschen Patent- und Markenamts oder auf TMview. Letzteres eignet sich sehr gut, um zuerst herauszufinden in welche Waren- und Dienstleistungsklasse eure Marke einzuordnen ist. Im nächsten Schritt gilt es herauszufinden, ob es bezüglich des Namens eine Verwechslungsgefahr geben könnte. Dafür könnt ihr eure Suche an verschiedene Schreibweisen anpassen.

Design oder nicht Design

Die Grenzen zwischen einer 3D-Marke (beispielsweise die bekannte Form einer Coca Cola Flasche) und dem Design verschwimmen in der Praxis sehr schnell. Ähnlich wie bei Marken wird der Schutz eines Designs erst nach einer offiziellen Anmeldung sowie Eintragung gewährt. Maximal 25 Jahre ist euer Design dadurch geschützt.

In einem fünf-Jahres-Rhythmus ist es dann möglich, die Dauer des Schutzes zu verlängern. Angemeldet werden dürfen nur neue und eigentümliche Designs. Dabei wird das Gesamtpaket geschützt und keine einzelnen Motive. Auch hier ist eine ausführliche Recherche vorab notwendig. Neben dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts eignet sich DesignView sehr gut, um auf ähnliche Designs aufmerksam zu werden.

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